Zuchtordnung

1. Zuchtziel

 Zur Zucht werden nur Hunde zugelassen, die dem Zuchtziel entsprechen. Für alle Hunde, die zur Zucht verwendet werden sollen, muss vor dem Belegen die Zuchttauglichkeit erbracht werden.

2. Zuchttauglichkeit

Die Zuchttauglichkeit muss von einem im 1.PRV zugelassenen Zuchtwart gemacht werden. Der Zuchtwart ist Telefonisch zu kontaktieren zur Terminvergabe. Ausnahmen müssen vorher genehmigt werden.

Das Mindestalter für die Zulassung zur Zuchttauglichkeitsprüfung wird auf 12 Monate festgelegt unter 45cm, 15 Monate über 45cm.

3. Zuchtdauer

Mindestalter der Hündinnen 15/18 Monate, bei Rüden 12/15 Monate. Nach dem vollendeten 8. Lebensjahr dürfen Hündinnen nicht mehr zur Zucht verwendet werden. Für bis 45cm  - über 45cm.    

Rüden ist keine Altersgrenze vorgesehen.

4. Anzahl der Würfe und Welpen

Hündinnen können in der Regel 2 Hitzen hintereinander belegt werden. Danach muss mindestens eine Hitze ausgesetzt werden. Hat der  Züchter einen größeren Wurf, so muss er die Hündin tatkräftig unterstützen und die Welpen zufüttern.

Bei der Wurfbesichtigung durch den Zuchtwart oder Tierarzt wird von diesem das Muttertier und die Welpen auf sichtbare Fehler geprüft. Die Fehler müssen auf dem Wurfmeldeformular eingetragen werden. Welpen dürfen nur gechipt und geimpft abgegeben werden.

Die Korrektheit der Angaben sind vom Zuchtwart oder vom Tierarzt durch Unterschrift und Stempel zu unterzeichnen

5. Wurfabnahme

Die Wurfabnahme wird durch den Zuchtwart des 1.PRV e.V, oder einen Tierarzt durch Genehmigung durchgeführt.

Für seine Bemühungen ist der  Zuchtwart des 1.PRV e.V. zu bezahlen.

Diese Beträge werden von Zeit zu Zeit auf einer ordentlichen Jahreshauptversammlung festgelegt.

6. Durchführung der Zucht

Es darf nur mit gesunden,reinrassigen und wesensfesten Hunden gezüchtet werden, die eine  Ahnentafeln besitzen Der Zuchtwart berät den Züchter und hilft ihm bei der Wahl eines geeigneten Rüden. Jeder Wurf ist dem 1.PRV mitzuteilen. Mit der 8. Lebenswoche der Welpen erfolgt die Wurfbesichtigung durch den Zuchtwart. Auf Genehmigung auch durch den Tierarzt. Der Züchter darf keine Welpen vor Wurfabnahme abgeben. Der Züchter ist verpflichtet, seine Welpen nur in geimpften und entwurmten Zustand abzugeben. Der Zuchtwart darf seine eigenen Würfe nicht abnehmen. In diesem Fall muss der Wurf durch einen anderen Zuchtwart oder Tierarzt abgenommen werden.

Bestimmungen:

Hunde unter 45cm müssen ein PL-Untersuchung vorweisen. Je nach Rasse auch Augenuntersuchung-Keilwirbeluntersuchung.

Über 45cm: HD-ED Untersuchung und je nach Rasse weitere Untersuchungen (Augen u.s.w.)

(Alles abweichende muss angefragt werden und genehmigt werden.)

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